Beiträge im Sportverein DJK Grün-Weiß Albersloh 1954 e.V.


Unsere aktuellen Mitgliedsbeiträge (Stand: 05.06.2018) sind aus diesem Dokument zu entnehmen:  B E I T R A G S O R D N U N G .
 
Folgende Besonderheiten zum GWA-Beitragsverfahren sind zu beachten:

  • Die Mitgliedsbeiträge sind halbjährlich fällig jeweils zum 01.03. und 01.09. eines jeden Geschäftsjahres.
  • Ausnahme: Nur der Grundbeitrag (z.B. bei Kursen) wird am 01.09. als Jahresbeitrag eingezogen!
  • Die Beiträge werden nur durch das Lastschriftverfahren mit Bestehen eines gültigen SEPA-Mandats eingezogen. Mitglieder, die in berechtigten Ausnahmefällen nicht am Lastschriftverfahren teilnehmen, tragen aber den erhöhten Verwaltungsaufwand des Vereins durch eine Bearbeitungsgebühr!
  • Neumitglieder oder Mitglieder, die einer zusätzlichen Sportabteilung beitreten, zahlen nur den bis zur nächsten Fälligkeit anteiligen Beitrag. Beim Wechsel von Abteilungen erfolgt eine entsprechende Beitragsverrechnung.
  • Erster Beitragsmonat ist gewöhnlich derjenige, in dem die Aufnahme oder Änderung erfolgt. (Beispiel: Eintritt/Änderung zum 15.01. => Der Beitrag wird dann ab dem 01.01. berechnet.)
  • Der Familienbeitrag A in Höhe von EUR 210,-- im Jahr ist möglich für eine Familie mit 1 Erwachsenen und mindestens 2 Kinder unter 18 Jahre oder im Alter von 18 - 26 Jahre, falls diese noch Schüler oder Studenten oder Auszubildende sind. Hierunter fallen keine Tennisbeiträge, da diese immer separat zu entrichten sind!
    Eine neue Ausnahme ist hierbei der Familienbeitrag A in der Abteilung Fußball mit EUR 240,--!
  • Der Familienbeitrag B in Höhe von EUR 240,-- im Jahr ist möglich für eine Familie mit 2 Erwachsenen und mindestens 1 Kind unter 18 Jahre oder im Alter von 18 - 26 Jahre, falls diese noch Schüler oder Studenten oder Auszubildende sind. Hierunter fallen keine Tennisbeiträge, da diese immer separat zu entrichten sind!
    Eine neue Ausnahme ist hierbei der Familienbeitrag B in der Abteilung Fußball mit EUR 270,--!
  • Erreicht ein Mitglied das 18. Lebensjahr, erfolgt ab der darauf folgenden nächsten Beitragsfälligkeit automatisch die Umstellung auf den Seniorenbeitrag oder den Ausbildungsbeitrag für eine Person im Alter von 18 - 26 Jahre (= sofern dieses dem Verein dann schriftlich mitgeteilt wird bzw. auch bekannt ist!).
  • Bei Mitgliedschaft in einer weiteren Abteilung der DJK GW Albersloh 1954 e.V. erhöht sich der Beitrag um EUR 36,-- jährlich je Abteilung, höchstens aber um EUR 72,-- .
    Als Grundbeitrag wird dann der jeweils höchste zutreffende Beitrag der Abteilung erhoben, in der das Mitglied Sport betreibt.

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